PILATES REFORMER

TRAINER AUSBILDUNG

Deine 4-tägige Wochenendausbildung zum PILATES REFORMER Trainer.

PILATES REFORMER BASIC + INTERMEDIATE

Am 22./23.06.2024 (Teil1) und 29./30.06.2024 (Teil 2) bei KaRMAworks in Bad Homburg

TEIL 1 (22./23.06.2024) GRUNDLAGEN DES PILATES REFORMER TRAININGS

Im ersten Teil dieser Ausbildung erlernst du die wichtigsten Übungen am Pilates Reformer und studierst diese ein. Mit den insgesamt 30 bis 40 verschiedenen Übungen erlangst du ein breites Spektrum an unterschiedlichsten Trainingsmöglichkeiten, die den gesamten Körper fordern.

 

TEIL 2 (29./30.06.2024) KURSFORMATE MIT DEM PILATES REFORMER

Während des zweiten Ausbildungswochenendes werden wir 6 verschiedene Kursformate und einen Kurs für Pilates Reformer Beginner definieren und einüben. Die Kursformate werden wir auch danach als Kurs bei KaRMAworks PILATES REFORMER im Stundenplan regelmäßig anbieten.

Vom Full Body Workout über Strength & Mobility, Core & Leg, Restorative, bis zum Pilates Reformer Flow ist alles mit dabei. Soft Pilates for Beginner führt neue Kunden an den Pilates Reformer heran.

 

AUSBILDUNGSZEITEN

Täglich um 8:30h bis 17:30h. Von 12:30h bis 13:30h machen wir unsere Mittagspause.

 

SCHULUNGSUNTERLAGEN

Wir werden im Handout alle Grundübungen und Kursformate schriftlich festhalten und mit Bilder und Videoclips ergänzen. Das Handout ist Teil der Ausbildung. Du wirst in der Lage sein nach der Ausbildung die Kursformate bei KaRMAworks PILATES REFORMER zu unterrichten.

 

ZERTIFIKAT der KaRMAworks ACADEMY

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhält du ein Zertifikat der KaRMAworks ACADEMY.

 

AUSBILDUNGSORT

Die Ausbildung findet in der Räumen von KaRMAworks in Bad Homburg statt.

Insgesamt 6 nagelneue Allegro 2 von Balanced Body aus Kalifornien stehen für uns bereit.

 

TRAINERIN

Anne Sattler ist ausgebildete Physiotherapeutin und seit 15 Jahren Pilates Trainerin und Personal Trainerin im Bereich Pilates Reformer. Sie ist für den Bereich Schulungen und Produktentwicklung für Balanced Body/Novocare international unterwegs und passt menschlich und fachlich perfekt zu uns.

 

KOSTEN

799 EUR für externe Teilnehmer

399 EUR für unsere heutigen KaRMAworks Trainer und Teilnehmer der laufenden 200h Yogaausbildung, die nach dieser Ausbildung auch in den Pilates Reformer Kursbetrieb einsteigen

 

ANMELDUNG

Verbindliche Anmeldung über das digitale Anmeldeformular in unteren Bereich.

Anzahlung von 50% der Kursgebühr bei der Anmeldung, restlich Zahlung vor Kursbeginn.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTBEDINGUNGEN

Es gelten die aktuellen AGBs der KaRMAworks ACADEMY.

 

WEITER FRAGEN ZUR PILATES REFORMER AUSBILDUNG

Diese beantwortet dir gerne Andreas unter 015732624016

 

PILATES REFORMER ADVANCED

Im Herbst/Winter 2024 bieten wir euch den zweitägigen Aufbaukurs PILATES REFORMER ADVANCED an. Dieser baut auf den Kenntnissen des PILATES REFORMER BASIC + INERMEDIATE auf.

ANAMLEDUNG

Hier meldest du dich verbindlich zur 4-tägigen Wochenendausbildung zum PILATES REFORMER Trainer, PILATES REFORMER BASIC + INTERMEDIATE, am 22./23.06.2024 (Teil1) und 29./30.06.2024 (Teil 2) bei KaRMAworks in Bad Homburg an.

 

Mit der Anmeldung kommt ein Vertragsverhältnis mit der KaRMAworks UG zustande. Mit meiner Anmeldung bestätige und akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Aus- und Weiterbildungen der KaRMAworks UG. 

 

Mit der der Anmeldung ist eine Anzahlung zu leisten. Diese beträgt 50% der Kursgebühr und ist per Überweisung auf das Konto der KaRMAworks UG, IBAN DE57512500000002232537, zu begleichen. Der Restbetrag ist vor Kursbeginn, spätestens am 20.06.2024, fällig. Die genannten Ausbildungskosten sind umsatzsteuerfreie Leistungen gem. §4 Nr. 21 a) bb) UStG. Der Teilnehmer erhält eine Rechnung. Als heutiger Trainer von KaRMAworks zahle ich 399 EUR (200 EUR Anzahlung), als externer Teilnehmer zahle ich 799 EUR (400 EUR Anzahlung).

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Aus- und Weiterbildung der KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt)

Stand 01.05.2024

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle abgeschlossenen Aus- und Weiterbildungsverträge zwischen der KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt) und dem jeweiligen Teilnehmer.

 

1.    Nutzung des Studios und der Einrichtung 

Der Teilnehmer ist berechtigt, die Einrichtung der KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt) innerhalb der Öffnungszeiten des Studios, im Rahmen der Ausbildung zu nutzen, gemäß den angebotenen Seminarformaten. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Der Teilnehmer ist berechtigt, die Leistungen der Ausbilder der KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt) in Anspruch zu nehmen. Die KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt) wird den Teilnehmer in die Handhabung und Bedienung der Pilates Reformer und etwaig genutzter Hilfsmittel und in sonstige Trainingsweisen sorgfältig einweisen und auf mögliche gesundheitliche Risiken hinweisen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Mitarbeiter und Trainer der KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt) auf etwaige bei ihm bestehende gesundheitliche Einschränkungen hinzuweisen, damit diese im Trainingsablauf berücksichtigt werden können. Es obliegt der Verantwortung des Teilnehmers, ggf. durch ärztlichen Rat vorab zu klären, ob eine Teilnahme an der Ausbildung möglich ist. Die Teilnahme am Unterricht, insbesondere der körperlichen Praxis, erfolgt auf eigene Verantwortung.

2.    Haftung

Die KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt) wird die Geräte, Utensilien und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um den reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten. Ansonsten wird eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten oder ein Verstoß gegen vertragswesentliche Verpflichtungen vor. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Informationen des Gesundheitszustandes, die für die Pilates Reformerpraxis von Bedeutung sind, anzuzeigen. Bei früheren und akuten Verletzungen oder körperlichen Einschränkungen sollte vor dem Beginn der Ausbildung ein Arzt bzw. ein Orthopäde konsultiert werden. Der Teilnehmer nutzt die Einrichtung, Räumlichkeiten und Kurse des Studios auf eigene Gefahr. Er verpflichtet sich, mit den Geräten, Hilfsmittel und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht aufgrund der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken sowie für Wertgegenstände, eigene Yogamatten, Schmuck oder Geld wird keine Haftung übernommen.

3.    Vertragsmodalitäten

Das Vertragsverhältnis kommt erst dann wirksam zustande, wenn die Anzahlung geleistet ist. Die Anzahlung wird bei Anmeldung fällig. Geleistete Anzahlungen sind nicht rückerstattbar, können jedoch für einen späteren Ausbildungstermin angerechnet werden, sofern in der Ausbildung noch ein freier Ausbildungsplatz besteht. Nach Eingang der Anzahlung ist der Ausbildungsplatz reserviert. Die Vergabe der Ausbildungsplätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anmeldeunterlagen und der Anzahlung. Die restliche Ausbildungsgebühr ist vor Ausbildungsbeginn zu überweisen. Erst die vollständige Bezahlung berechtigt zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen.

Bei Zahlungsverzug des Teilnehmers, ist die KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Teilnehmers abhängig zu machen, Schadensersatz, statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Zins- und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. 

Die KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen von der Ausbildung auszuschließen. Ebenso behält sie sich vor, eine Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen werden bereits geleistete Zahlungen binnen 14 Tagen zurückerstattet.

Im Falle höherer Gewalt, eines Pandemiegeschehens oder anderweitiger Gründe, die nicht in der Verantwortung der KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt) liegen, kann die Ausbildung von Seitens der KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt) auf einen anderen Termin verschoben werden. Eine Rückerstattung der Ausbildungsgebühr ist in diesem Fall nicht möglich. Auch für entstehende Folgekosten der Teilnehmer (Reise-, Hotelkosten, Verdienstausfall, etc.) übernimmt die KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt) keine Haftung.

Die KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, das Seminarangebot, sowie die Zeiten in zumutbarer Weise zu ändern.

Die Ausbildungsinhalte werden von Gastdozenten vermittelt. Den Anweisungen der Dozenten ist Folge zu leisten.

4.    Widerruf/Stornobedingungen

Angemeldete Teilnehmer haben das Recht, bis 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Geleistete Anzahlungen sind nicht rückerstattbar, können jedoch für einen späteren Ausbildungstermin verrechnet werden, sofern in der Ausbildung noch ein freier Ausbildungsplatz besteht.

5.    Datenschutzbestimmungen und Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Der Teilnehmer wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken der KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt) zur Abwicklung von Verträgen erhoben und elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden hierbei beachtet. Ohne die Einwilligung des Teilnehmers werden Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme von Telemedien erforderlich ist. Der Teilnehmer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Dateneinverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.

Ein Widerruf der bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. 

Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

6.    Urheberrecht/Vertraulichkeit/Verschwiegenheitspflicht

Sämtliche Inhalte der Ausbildung der Aus- und Weiterbildungen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt und sind vertraulich. Der Teilnehmer verpflichtet sich alle direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen und zur Verfügung gestellten Inhalte streng vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer wird geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen treffen.

Alle mündlichen oder schriftlichen Informationen und Materialien, die der Teilnehmer direkt oder indirekt im Rahmen der Aus- und Weiterbildung erhält (z.B. Skripte, Lernunterlagen, Materialien, Videos, Akademieinhalte) sind vertraulich. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der KaRMAworks UG (haftungsbeschränkt) an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu verwerten (kommerziell oder nicht kommerziell) oder in sonstiger Weise zu verwenden. Die im Rahmen der Ausbildung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Das Recht der Verwertung richtet sich nach dem deutschen Urheberrecht. Verwertungshandlungen sind insbesondere nur zum privaten und nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Insbesondere ist die Vervielfältigung von Inhalten, auch soweit es Auszüge betrifft, und die anschließende Weitergabe an Dritte und/oder das öffentliche Zugänglichmachen in allen Fällen untersagt.

7.    Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diese Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.